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Schonzeiten




Schongebiete

Die Rot markierten Bereiche auf der Grafik sind Schongebiete. 
Das Fischen in diesen Gebieten ist verboten.



Allgemeine Bedingungen

Während der bekannt gegebenen Arbeitseinsätze, Vereinsfesten und Vereinsfischen ist das Angeln nicht gestattet. Termine werden durch einen Aushang im Vereinsheim bekannt gegeben. Ein neuer Erlaubnisschein wird nur erteilt, wenn ein gültiger Fischereischein vorgelegt wird. Der Angelplatz ist jederzeit sauber zu halten. Zelten und Übernachten ist nicht gestattet. Ein üblicher entsprechender Regenschutz darf aufgebaut werden. Offenes Feuer und Benutzung eines Grills sowie Baden und Lagern ist nicht gestattet.
Alle Mitglieder, welche die Jahreskarte besitzen, haben jederzeit das Recht den Fischereischein und den Erlaubnisschein, das Angelgerät, Angelköder, sowie den Fang und die Fangliste zu kontrollieren. Bei nicht Einhaltung der Bestimmungen wird der Erlaubnisschein ungültig. Es erfolgt Strafanzeige und die Einziehung des Erlaubnisscheines ohne jegliche Kostenerstattung. Der Vorstand ist jederzeit berechtigt bei Fischbesatz den Waidsee für Angler für eine bestimmte Zeit zu sperren. Die Dauer der Sperrzeit wird im Vereinsheim durch Aushang bekannt gegeben.


Befischung am Waidsee


Das Anfüttern ist verboten.
Das Hältern der Fische nach dem Angeln ist verboten.
Das Fischen mit Köderfischen ist verboten.
In der Schonzeit der Raubfische ist das Angeln mit Kunstködern nicht erlaubt.
In Gebüsche, Bojen, Seilen oder sonstigen Stellen hängenbleibende Angelschnüre sind sofort zu entfernen.


Bootsnutzung auf dem Waidsee

Die Bootsnutzung ist nur aktiven Mitgliedern mit gültigem Erlaubnisschein und der Zusatz-Bootskarte erlaubt.