
Schongebiete
Die Rot markierten Bereiche auf der Grafik sind
Schongebiete.
Das Fischen in diesen Gebieten ist verboten.

Allgemeine Bedingungen
Während der bekannt gegebenen Arbeitseinsätze,
Vereinsfesten und Vereinsfischen ist das Angeln nicht gestattet. Termine
werden durch einen Aushang im Vereinsheim bekannt gegeben. Ein neuer
Erlaubnisschein wird nur erteilt, wenn ein gültiger Fischereischein
vorgelegt wird. Der Angelplatz ist jederzeit sauber zu halten. Zelten und
Übernachten ist nicht gestattet. Ein üblicher entsprechender Regenschutz
darf aufgebaut werden. Offenes Feuer und Benutzung eines Grills sowie
Baden und Lagern ist nicht gestattet.
Alle Mitglieder, welche die Jahreskarte
besitzen, haben jederzeit das Recht den Fischereischein und den
Erlaubnisschein, das Angelgerät, Angelköder, sowie den Fang und die
Fangliste zu kontrollieren. Bei nicht Einhaltung der Bestimmungen wird der
Erlaubnisschein ungültig. Es erfolgt Strafanzeige und die Einziehung des
Erlaubnisscheines ohne jegliche Kostenerstattung. Der Vorstand ist
jederzeit berechtigt bei Fischbesatz den Waidsee für Angler für eine
bestimmte Zeit zu sperren. Die Dauer der Sperrzeit wird im Vereinsheim
durch Aushang bekannt gegeben.
Befischung am Waidsee
Das Anfüttern ist verboten.
Das Hältern der Fische nach dem Angeln ist
verboten.
Das Fischen mit Köderfischen ist verboten.
In der Schonzeit der
Raubfische ist das Angeln mit Kunstködern nicht erlaubt.
In Gebüsche,
Bojen, Seilen oder sonstigen Stellen hängenbleibende Angelschnüre sind
sofort zu entfernen.
Bootsnutzung auf dem Waidsee
Die Bootsnutzung ist
nur aktiven Mitgliedern mit gültigem Erlaubnisschein und der
Zusatz-Bootskarte erlaubt.